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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1991 - 11 A 2284/88   

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https://dejure.org/1991,7207
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1991 - 11 A 2284/88 (https://dejure.org/1991,7207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.1991 - 11 A 2284/88 (https://dejure.org/1991,7207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 11 A 2284/88 (https://dejure.org/1991,7207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veräußerung eines streitbefangenen Grundstückes; Gesetzliche Parteiänderung; Ablösung von Stellplätzen; Nutzungsänderung; Kündigung des Stellablösevertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 439
  • NWVBl 1991, 375
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 2 BV 06.540

    Stellplatzablösung

    Der Verwaltungsgerichtshof teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur vertretene Rechtsauffassung, dass die für einen vorhandenen Baubestand abgelösten Stellplätze wie tatsächlich vorhandene Stellplätze auf den Stellpatznachweis des an die Stelle des Altbestands tretenden Neubaus anzurechnen sind (vgl. Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Erl. 4.2.2. und 7.4. zu Art. 52 BayBO 1998; OVG Lüneburg vom 26.1.1987 BauR 91, 439 = BRS 47, Nr. 114; OVG Münster vom 26.2.1991 BauR 91, 439).

    Das bedeutet, dass die Rechtswirkungen der Ablösung auch bei einer späteren Nutzungsänderung, bei einem Eigentümerwechsel oder einem etwaigen Untergang der Anlage erhalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg vom 26.1.1987 a.a.O.; OVG Münster vom 26.2.1991 BauR 1991, 439; OVG Saarland vom 8.9.1999 Az. 2 Q 32.99, juris RdNr. 8).

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 2 B 20.301

    Grundstücksbezogene Wirkung der Stellplatzablösung

    Der Verwaltungsgerichtshof teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur vertretene Rechtsauffassung, dass die für einen vorhandenen Baubestand abgelösten Stellplätze wie tatsächlich vorhandene Stellplätze auf den Stellpatznachweis der an die Stelle des Altbestands tretenden Änderung oder des Neubaus anzurechnen sind (vgl. Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Erl. 4.2.2. und 7.4. zu Art. 52 BayBO 1998, Erl. 9.2 zu Art. 47 BayBO; OVG Lüneburg vom 26.1.1987 BauR 91, 439 = BRS 47, Nr. 114; OVG Münster vom 26.2.1991 BauR 91, 439).

    Das bedeutet, dass die Rechtswirkungen der Ablösung auch bei einer späteren Nutzungsänderung, bei einem Eigentümerwechsel oder einem etwaigen Untergang der Anlage erhalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg vom 26.1.1987 a.a.O.; OVG Münster vom 26.2.1991 BauR 1991, 439; OVG Saarland vom 8.9.1999 Az. 2 Q 32.99, juris RdNr. 8).

  • VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 7326/17

    Ersatzbau eines Geschäftshauses; Nachtragsbaugenehmigung ohne Nachweis

    Dementsprechend wird nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 14.08.2008 - 2 BV 06.540 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26.02.1991 - 11 A 2284/88 -, juris) - als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorhabenbezug der Stellplatzpflicht - eine Stellplatzablösung für abgebrochene bauliche Anlagen nur ausnahmsweise als grundstücksbezogen betrachtet (dazu auch Schröer, NZBau 2010, 161; VG Augsburg, Urt. v. 10.10.2013 - Au 5 K 13.346 -, juris Rn. 27), nämlich dann, wenn sichergestellt ist, dass mit den Ablösebeträgen auch tatsächlich zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, die auch nach Abbruch oder Neubau fortbestehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - 15 A 1415/03

    Festsetzung eines Straßenbaubetrages für ein Grundstück; Begründung einer

    "Falsa demonstratio non nocet" vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 1997 - 3 A 554/93 -, NWVBl. 1997, 311; Urteil vom 26. Februar 1991 - 11 A 2284/88 - , NWVBl. 1991, 375.
  • VGH Bayern, 29.06.2009 - 15 ZB 08.1048

    Antrag auf Zulassung der Berufung; grundstücksbezogene Wirkung der

    Wie bereits vom Verwaltungsgericht ausgeführt, wirkt die Stellplatzablösung als Surrogat für die reale Herstellung von Stellplätzen grundstücksbezogen (BayVGH vom 14.8.2008 FStBay 10/2009 RdNr. 130; OVG NRW vom 26.2.1991 BauR 1991, 439/440; OVG Saarl vom 8.9.1999 Az. 2 Q 32.99 -juris-).
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